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Drei Häftlinge in Göllersdorf wegen Nötigung verurteilt

Redaktionelle Szene zum Thema „Drei Häftlinge in Göllersdorf wegen Nötigung verurteilt“

Im Prozess um Übergriffe auf einen Insassen der Justizanstalt Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn hat das Gericht am Montag drei Mitinsassen schuldig gesprochen. Sie wurden wegen Nötigung zu mehrmonatigen, unbedingten Haftstrafen verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Der Erstangeklagte, ein 40-jähriger Österreicher, erhielt fünf Monate Haft. Zu vier Monaten wurde ein 28-jähriger spanischer Staatsbürger verurteilt, zu sechs Monaten ein 31-jähriger Tunesier. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Tunesier wegen „etlicher Vorstrafen“ als Rückfallstäter. Die Urteile sind rechtskräftig.

Vorwurf der Vergewaltigung verworfen

Die ursprünglich angeklagte Vergewaltigung wurde in allen drei Fällen verworfen. Das Gericht stellte zwar Gewalt fest, letztlich ging es aber um Berührungen mit dem Stiel einer Bürste im Intimbereich. Dabei sei „die Hose immer dazwischen“ gewesen, sagte der Richter.

Alle drei Schuldsprüche erfolgten unbedingt. Eine bedingte Haftstrafe komme bei keinem der drei in Betracht, sagte der Vorsitzende. Die beiden weiteren Beschuldigten wurden vom Vorwurf freigesprochen, eine mit Strafe bedrohte Handlung nicht verhindert zu haben. Das Gericht begründete dies auch damit, dass Nötigung nicht mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist. Der Richter räumte den beiden zudem ein, dass sie Angst gehabt hätten.

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