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Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs erreicht EU-Kommission

Redaktionelle Szene zum Thema „Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs erreicht EU-Kommission“

Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten eingebracht. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig, hieß es. Die Kommission muss nun prüfen, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleitet.

Die Beschwerde liegt damit auch bei EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, der aus Österreich stammt. Der Stopp des Familiennachzugs läuft nur noch bis Juli. Er könnte aber auch nachträglich für unionsrechtswidrig erklärt werden.

An der Beschwerde beteiligt sind mehrere NGOs aus Österreich, eine polnische Organisation sowie das international tätige International Refugee Assistance Project. Sie richten sich gegen die österreichische Regelung, mit der der Familiennachzug vorübergehend gestoppt wurde.

Ob es tatsächlich zu einem Verfahren vor dem EuGH kommt, gilt laut Europarechtsexperte Walter Obwexer als eher unwahrscheinlich. Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei und muss nicht automatisch den Rechtsweg beschreiten.

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