Signa-Gründer René Benko steht am Dienstag in Innsbruck wieder vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof hatte einen Teilfreispruch wegen betrügerischer Krida aufgehoben. Nun kommt es zur Neuverhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Mietvorauszahlung. Die Rückverweisung durch den OGH macht den bereits teilweise entschiedenen Fall damit erneut offen.
Was nun verhandelt wird
Die neuerliche Verhandlung betrifft jenen Teil des Verfahrens, in dem Benko zunächst freigesprochen worden war. Durch die Entscheidung des Höchstgerichts wird dieser Abschnitt nun erneut überprüft.
Für den Gründer der Signa ist das Verfahren auch wirtschaftlich bedeutsam. Es geht um die rechtliche Bewertung eines Vorgangs aus seinem Unternehmensumfeld, der nun wieder vor dem Strafgericht in Innsbruck verhandelt wird.













