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Ärztekammer kritisiert SPÖ-Antrag zur Versorgung in Kärntner Pflegeheimen

Redaktionelle Szene zum Thema „Ärztekammer kritisiert SPÖ-Antrag zur Versorgung in Kärntner Pflegeheimen“

Ein Antrag des SPÖ-Gesundheitsausschusses an den Kärntner Landtag sorgt in Ärztekreisen für Verstimmung. Im Entwurf zur „Optimierung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen“ wird nach Ansicht der Ärztekammer die fachliche Kompetenz von Medizinern mehrfach infrage gestellt. Ärztekammerpräsident Markus Opriessnig fordert deshalb eine Berichtigung der Passagen.

In dem Antrag wird unter anderem kritisiert, Hausärzte seien „unterschiedlich erreichbar“. Bei Notfällen nachts oder an Wochenenden müsse der Notdienst eingeschaltet werden, Patientinnen und Patienten müssten ins Spital gebracht werden. Vermeidbare Krankenhaustransporte und -aufenthalte belasteten nicht nur die Betroffenen, sondern stellten auch ein finanzielles Einsparungspotenzial dar, heißt es in dem Entwurf.

Weiters wird darin angeführt, Ärzte könnten Pflegeheime oft nur zu Randzeiten besuchen, Visiten seien zeitlich begrenzt, und es komme vor, dass Mediziner überhaupt keinen Kontakt mit den Patienten hätten und Informationen nur über Pflegekräfte einholten. Besonders deutlich kritisiert Opriessnig eine Passage, wonach Hausärzte und Hausärztinnen vielfach nicht über entsprechende Kenntnisse der Altersmedizin verfügten.

„Diese Aussage stellt eine undifferenzierte Kompetenzinfragestellung einer gesetzlich geregelten Berufsgruppe dar und ist weder fachlich belegt noch sachlich haltbar“, sagte Opriessnig. Die Versorgung älterer, multimorbider Menschen sei Kernbestandteil der Allgemeinmedizin, betonte der Ärztekammerpräsident.

Nach seinen Angaben fordert die Ärztekammer bereits zum zweiten Mal eine Berichtigung der betreffenden Passagen. Der Antrag selbst ist noch nicht beschlossen.