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Bundesdisziplinarbehörde sieht in Blowjob-Äußerung einer Ausbildnerin keine Strafe

Redaktionelle Szene zum Thema „Bundesdisziplinarbehörde sieht in Blowjob-Äußerung einer Ausbildnerin keine Strafe“

Eine Frau Korporal muss nach sexuell anzüglichen Äußerungen gegenüber Grundwehrdienern keine Disziplinarstrafe fürchten. Die Bundesdisziplinarbehörde kam demnach zu dem Schluss, dass ihr Angebot eher als Belustigung denn als Belästigung aufgefasst worden sei. Ein Grundwehrdiener habe nach der Bemerkung sogar „erheitert den Ort verlassen“, was gegen eine sexuelle Belästigung spreche.

Im Verfahren ging es um Aussagen, die die Ausbildnerin gegenüber jungen Soldaten gemacht haben soll. Laut Ohrenzeugen fragte sie: „Muss ich euch jetzt einen blasen, damit ihr motiviert seid?“ Zwölf Tage später, bei einer Angelobung, soll sie zudem gesagt haben: „Ein Bier und ein Blowjob am Abend und dann passt es eh schon wieder.“

Die Frau musste sich deshalb disziplinär verantworten. Zusätzlich wurden im Verfahren Kosenamen thematisiert, mit denen sie die Grundwehrdiener angesprochen haben soll. Genannt wurden unter anderem Barbie, Wackeldackel, Hanni, Nanny, Kaju, Schnucki, Brille, Dreckige drei, Dicker, Rave-Typ, Marienkäfer, Dönermann, Rambo, Roter, Wolf und Großmaul.

Die Frau erklärte dazu, sie habe zu Beginn Probleme gehabt, sich die echten Namen zu merken. Deshalb habe sie die Rekruten etwa als „Rekrut mit der Brille“ bezeichnet. Eine Buße erhält sie nach der Entscheidung der Behörde nicht.

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