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Strafverteidiger in Österreich fordern mehr Alternativen zur Haft für Jugendliche

Redaktionelle Szene zum Thema „Strafverteidiger in Österreich fordern mehr Alternativen zur Haft für Jugendliche“

Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (VÖStV) fordert neue Sanktionsmöglichkeiten für jugendliche Straftäter. Statt Freiheitsstrafen sollen künftig gemeinnützige Leistungen oder strukturierte Wohnformen möglich sein. Eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze lehnt die Vereinigung ab.

Die VÖStV befasste sich am Wochenende in Linz unter dem Motto „Erziehen statt Einsperren“ mit Reformen des Jugendgerichtsgesetzes. In ihren Beschlüssen spricht sich die Vereinigung unter Präsident Philipp Wolm für alternative primäre Strafen für Jugendliche aus. Dazu zählen gemeinnützige Leistungen und Freiheitsbeschränkungen ohne Verlust der Bewegungsfreiheit, etwa durch eine festgelegte Tagesstruktur in einer Wohngemeinschaft.

Auch eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze, die derzeit bei 14 Jahren liegt, lehnt die VÖStV ab. Stattdessen fordert sie eine wissenschaftliche Evaluierung dieser Altersgrenze. Weitere Punkte sind die Einführung eines „Jugendgerichtshofs Plus“ sowie die volle Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren, auch bei schweren Delikten.

Kritik am bestehenden Sanktionssystem

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer verwies in seinem Festvortrag auf Probleme des bestehenden Systems. Die Zersplitterung von Sanktionen im unteren Bereich führe dazu, dass Jugendliche deren Bedeutung oft nicht richtig einschätzten. Ein Schuldspruch ohne Strafe werde dabei häufig als Freispruch missverstanden.

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