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AK fordert Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung bei Teilzeit

Redaktionelle Szene zum Thema „AK fordert Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung bei Teilzeit“

Die Arbeiterkammer startet eine Petition gegen Teilzeit-Bashing und verlangt für Beschäftigte mit regelmäßiger Mehrarbeit einen Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung. Zudem soll ein erhöhter Zuschlag für diese Arbeit gelten. Wirtschaftskammer und Industrie lehnen eine Besserstellung von Teilzeitkräften ab.

Damit rückt die arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten in den Fokus. Die AK zielt mit ihrer Forderung auf Regeln für jenen Fall, dass Beschäftigte regelmäßig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, aber keinen Anspruch auf eine Anpassung ihres Stundenausmaßes haben.

Teilzeit ist in Österreich in mehreren Bereichen verbreitet. In der Reinigungsbranche wird besonders häufig Teilzeit gearbeitet. Die Arbeiterkammer will nach eigenen Angaben mit der Petition eine faire Behandlung von Teilzeitbeschäftigten durchsetzen.

Der Vorstoß trifft auf Widerstand aus der Wirtschaft. Wirtschaftskammer und Industrie sprechen sich gegen eine Besserstellung aus. Damit zeichnet sich bei der Frage nach Stundenaufstockung und Zuschlägen ein Konflikt zwischen Arbeitnehmervertretung und Unternehmen ab.

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