Die beim Justizministerium angesiedelte Aufsichtsbehörde hat der Verwertungsgesellschaft AKM eine Reihe von Empfehlungen übermittelt. Das teilte die Kulturplattform Oberösterreich (Kupf) in einer Presseaussendung mit. Hintergrund ist die Kritik an der AKM, deren Wirkung damit nach Angaben aus dem Umfeld der Organisation erste Folgen zeigt.
Die AKM steht als Verwertungsgesellschaft für Autorinnen, Komponisten und Musikverleger in der Verantwortung, für öffentlich aufgeführte Musik Lizenzgebühren von Veranstaltern einzuheben. Die Berechnungsgrundlage für diese Abrechnungen bleibt allerdings geheim. Genau diese fehlende Transparenz ist seit längerem ein großes Thema.
Auf Anfrage will die Verwertungsgesellschaft zu den Empfehlungen keine Details preisgeben. Auch zu den Inhalten der von der Aufsichtsbehörde übermittelten Punkte äußerte sich die AKM nicht weiter. Damit bleibt offen, welche konkreten Änderungen nun im Raum stehen.
Die Debatte über die Abrechnungspraxis der AKM gewinnt damit an Gewicht. Während die Kritik an der Verwertungsgesellschaft zuletzt öffentlich geworden war, reagierte nun erstmals die zuständige Aufsicht mit Empfehlungen. Welche Konsequenzen die AKM daraus zieht, ist derzeit nicht bekannt.














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