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Kein Verfahren gegen Manner wegen Finanzberichten von 2020 und 2021

Redaktionelle Szene zum Thema „Kein Verfahren gegen Manner wegen Finanzberichten von 2020 und 2021“

Gegen den Süßwarenhersteller Manner wird es wegen seiner Finanzberichte aus den Jahren 2020 und 2021 kein Verfahren geben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nach Angaben des Unternehmens gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA), die ein solches Verfahren beantragt hatte.

Die FMA hatte den Jahresbericht 2020 und den Halbjahresbericht 2021 als fehlerhaft kritisiert. Manner legte dagegen Berufung ein und bekam nun Recht. Ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 141 Börsegesetz wurde von der FMA nicht eingeleitet, teilte das Unternehmen mit.

Manner hatte für das vorige Geschäftsjahr einen deutlichen Gewinnrückgang gemeldet. Der Umsatz stieg zwar, doch das Ergebnis vor Steuern halbierte sich von knapp 19 Millionen Euro im Jahr 2024 auf rund neun Millionen Euro.

Für 2026 erwartet das Unternehmen weiteren Druck auf Margen und Ergebnis. Als Grund nennt Manner die geopolitisch schwierige Lage.

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