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Notare warnen vor Lücken bei der rechtlichen Vorsorge

Redaktionelle Szene zum Thema „Notare warnen vor Lücken bei der rechtlichen Vorsorge“

Die Zahl der Demenzkranken in Österreich wächst, doch viele Menschen sichern sich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit rechtlich nicht ausreichend ab. Darauf weisen Benno di Gaspero und Stephanie Rinner vom Notariat Eberstein hin. Im Zentrum steht dabei die Vorsorgevollmacht, mit der eine Person festgelegt werden kann, die im eigenen Namen handelt, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Nach Angaben der Notare unterliegen viele Betroffene einem landläufigen Irrtum: Sie gehen davon aus, dass Angehörige automatisch Entscheidungen treffen dürfen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das ist demnach nicht der Fall. Wer rechtlich vorsorgen will, muss die entsprechenden Regelungen ausdrücklich treffen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Patientenverfügung. Sie enthält Anweisungen für medizinische Maßnahmen, die im Ernstfall nicht durchgeführt werden sollen. Damit ergänzt sie die Vorsorgevollmacht, ersetzt sie aber nicht.

Di Gaspero und Rinner betonen die Rolle der Notare bei diesem Thema. Sie beraten unparteiisch über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Zugleich raten sie dazu, das Thema innerhalb der Familie rechtzeitig anzusprechen.

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