Juristen der Universität Graz haben sich mit der Frage befasst, ob das Strafrecht vor Deepfake-Videos schützt. Im Zentrum steht dabei der strafrechtliche Umgang mit gefälschten Videos, insbesondere mit Deepfake-Pornografie. Nach Angaben der Juristen bestehen hier Lücken, die durch spezifische Anpassungen geschlossen werden sollen.
Die Einschätzung kommt aus einer Kolumne der Grazer Juristen, die regelmäßig strittige Rechtsfragen aufgreifen. Diesmal geht es um eine Form digitaler Fälschung, die sich wirtschaftlich und technisch rasch verbreitet und für Betroffene erhebliche Folgen haben kann. Gerade bei Deepfake-Pornografie steht damit nicht nur die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte im Raum, sondern auch nach der Wirksamkeit bestehender strafrechtlicher Instrumente.
Die Juristen verweisen darauf, dass der strafrechtliche Rahmen bei gefälschten Videos nicht in jeder Hinsicht ausreicht. Deshalb fordern sie eine gezielte Anpassung der Regeln. Welche konkreten Änderungen nötig wären, wird in dem Beitrag als strittige Rechtsfrage behandelt. Klar ist nach dem Grazer Ansatz vor allem: Der Umgang mit Deepfakes ist nicht nur ein technisches oder mediales Problem, sondern auch eine rechtliche Aufgabe mit wirtschaftlicher Relevanz für die digitale Plattform- und Content-Welt.














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