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Unfallversicherung: Wann ein Arbeitsunfall anerkannt wird

Redaktionelle Szene zum Thema „Unfallversicherung: Wann ein Arbeitsunfall anerkannt wird“

Ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht automatisch ein Arbeitsunfall. Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur in besonderen Ausnahmefällen zahlt, wenn sich ein Unfall etwa beim Essenholen auf einer Dienstreise ereignet.

Der Fall betraf ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr und einen Unfall bei einem dreitägigen Landesfeuerwehrleistungsbewerb Ende Juni 2024 auf einem Sportplatz. Neben dem Bewerb gab es einen Zeltplatz, auf dem die Teilnehmer campieren sollten. Am ersten Abend fuhren einige Feuerwehrleute mit einem Privatbus zum Essen in ein Gasthaus und kehrten gegen 21 Uhr zum Zeltplatz zurück.

Später kam es beim Getränkeholen zu dem Unfall. Der Oberste Gerichtshof befasste sich in der Sache mit der Frage, ob in einem solchen Zusammenhang der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift. Die Entscheidung 10 ObS 17/26m liefert nach Angaben des Höchstgerichts weitere Klarstellungen dazu, wann ein Arbeitsunfall vorliegt und wann nicht.

Für die Praxis ist das auch über den Einzelfall hinaus relevant. Immer wieder ist strittig, ob ein Unfall in engem Zusammenhang mit der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit steht und damit versichert ist. Der Gerichtshof betonte dabei, dass Unfallschutz bei einem Einsatz gegeben wäre, beim Essenholen bei einem Wettbewerb jedoch nicht ohne Weiteres.

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