Bei Pauschalreisen sind nachträgliche Preisaufschläge möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wird der Reisepreis erhöht, muss die Änderung begründet werden. Liegt der Aufschlag bei mehr als 8 Prozent, können Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos von der Reise zurücktreten.
Nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich ist bei Pauschalreisen meist eine Preisgleitklausel vereinbart. Sie erlaubt es, den Preis bis 20 Tage vor der Abreise anzupassen. Als mögliche Gründe für eine Erhöhung nennt die Kammer etwa gestiegene Kerosinpreise oder höhere Steuern.
Anders ist die Lage bei bereits gebuchten und bezahlten Flugtickets. Dort sollten nachträgliche Preiserhöhungen demnach nicht möglich sein, sofern sie nicht vertraglich vereinbart wurden. Bei den beliebtesten Airlines der Urlauberinnen und Urlauber habe die Arbeiterkammer keine entsprechende Klausel gefunden.
Flugstreichungen können in solchen Fällen zu hohen Stornogebühren führen, wenn keine kostenlose Stornierung vereinbart wurde. Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind möglich, müssen aber im Einzelfall geklärt werden.














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