Mehrere NGOs haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den österreichischen Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten eingelegt. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig und die Kommission solle prüfen, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleitet.
Die Beschwerde richtet sich damit auch an EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, der als österreichischer Vertreter in der Kommission mit der Frage befasst ist. Nach den vorliegenden Angaben stammen die Organisationen aus Österreich, eine weitere ist polnisch, beteiligt ist auch das international tätige International Refugee Assistance Project.
Der Stopp des Familiennachzugs läuft nur noch bis Juli. Er könnte jedoch auch nachträglich für unionsrechtswidrig erklärt werden. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europarechtsexperte Walter Obwexer allerdings für eher unwahrscheinlich.
Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei. Sie muss ein Verfahren nicht zwingend einleiten, sondern prüft den Fall zunächst. Damit bleibt offen, ob aus der Beschwerde tatsächlich ein Schritt vor den EuGH wird.














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