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FLAF-Senkung: Länder und Gemeinden schließen Finanzierungslücke mit

Redaktionelle Szene zum Thema „FLAF-Senkung: Länder und Gemeinden schließen Finanzierungslücke mit“

Bei der geplanten Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 müssen Länder und Gemeinden einen Teil der Finanzierungslücke übernehmen. Nach den vorliegenden Angaben tragen sie ein Drittel der Lücke, das entspricht 200 Millionen Euro von insgesamt 600 Millionen Euro.

Die Entlastung bei den FLAF-Beiträgen soll demnach zwei Milliarden Euro kosten. Ein Großteil davon wird über höhere Steuern gegenfinanziert. Für Länder und Gemeinden bleibt damit ein klar definierter Restbetrag, der nicht vom Bund allein getragen wird.

Gegenleistung durch Ertragsanteile und EU-Mittel

Im Gegenzug erhalten die Länder mehr Ertragsanteile sowie Mittel aus EU-Förderungen. Damit werden sie zu einem Lückenfüller bei der Finanzierung der Reform, auch wenn sie selbst nicht die Hauptlast der geplanten Senkung tragen.

Die Konstruktion zeigt, wie die Finanzierung der Entlastung auf mehrere Ebenen verteilt wird. Während der Bund den größeren Teil der Kosten über Steuern abdeckt, sollen Länder und Gemeinden einen begrenzten Anteil der verbleibenden Lücke übernehmen und dafür zusätzliche Mittel erhalten.