Bis zum Start der EU-Asylreform am 12. Juni dürfte sich die neue Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nur schwer ausgehen. Auch ein geplantes Obsorgegesetz steht unter Zeitdruck, wobei dafür noch eher Chancen bestehen.
Der Termin am 12. Juni ist im Innenministerium bereits markiert. Mit diesem Tag tritt die EU-Asylreform in Kraft. Bis dahin sollte die neue Grundversorgungsvereinbarung unterschrieben sein. Nach dem aktuellen Stand erscheint das jedoch wenig realistisch.
Vor rund einem Monat hatte der steirische Asyllandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) als „Chefverhandler“ der Länder den Kompromiss mit dem Innenministerium noch als großen Erfolg dargestellt. Danach langten die nicht öffentlichen Stellungnahmen der übrigen Länder im Innenministerium ein. Dort werden sie nun gesichtet, anschließend sollen weiterführende Gespräche folgen.
Mehrere Länder sehen offenbar noch Gesprächsbedarf mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beim Thema Grundversorgungsvereinbarung. Ein Termin dafür ist zwar vorgesehen, allerdings erst im Juni bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz unter Vorsitz der Steiermark. Damit wird die Zeit bis zum Stichtag knapp.
Beim Obsorgegesetz ist die Lage etwas anders. Auch hier drängt die Frist, doch für den Abschluss bis zum Start der Asylreform bestehen noch eher Möglichkeiten als bei der Grundversorgungsvereinbarung. Beide Vorhaben gehören zu den offenen Baustellen, die vor dem 12. Juni noch erledigt werden müssten.














Leave a Reply