Im „Postenschacher“-Prozess am Landesgericht Linz haben die Schlussplädoyers die unterschiedlichen Positionen von Anklage und Verteidigung deutlich gemacht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält den ÖVP-Klubobmann August Wöginger für der „Postenkorruption“ schuldig, die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil soll im Mai fallen.
Wöginger steht im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor Gericht. Neben ihm müssen sich auch Siegfried M., der inzwischen suspendierte Chef des Finanzamts Österreich, und der hochrangige Gewerkschafter Herbert B. verantworten. Ihnen werden Amtsmissbrauch und Falschaussage vorgeworfen.
Kern des Verfahrens ist die Frage, ob Wöginger um den Jahreswechsel 2016/2017 für einen Parteifreund, Bürgermeister Michael L., interveniert haben soll. Ziel soll gewesen sein, ihm den Posten als Leiter des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding zu verschaffen. Nach Angaben aus dem Verfahren habe sich Wöginger dazu an Thomas Schmid gewandt, der damals Generalsekretär im Finanzministerium war.
Die Verhandlung am Landesgericht Linz war der 13. Prozesstag in diesem Verfahren. Mit den Schlussplädoyers ist die Entscheidung nun dem Gericht überlassen. Im Mai wird das Urteil erwartet.














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