Mit dem 1. Mai hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mehrere Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht. Betroffen sind unter anderem Zahnersatz, Parodontose-Therapien und Krankentransporte für gehunfähige Patienten. Die Änderungen setzen eine Entwicklung fort, die auf eine immer stärkere Verlagerung von Kosten auf die Versicherten hinausläuft.
Beim unentbehrlichen Zahnersatz, etwa bei Kronen und Kunststoffprothesen, steigt der Selbstbehalt von 25 auf 30 Prozent. Auch bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme eingeschränkt. Damit werden Leistungen, die bisher teilweise von der Kasse getragen wurden, für Patientinnen und Patienten teurer.
Bei Krankentransporten gelten seit 1. Mai strengere Regeln. Bezahlt werden sie für gehunfähige Patienten nur noch dann, wenn eine ärztliche Transportanweisung vorliegt, die die Gehunfähigkeit ausdrücklich festhält. Diese Anweisung muss nach medizinischen Gesichtspunkten ausgestellt und ausführlich begründet sein. Eine Kostenübernahme ist zudem nicht möglich, wenn der Transport nicht entsprechend angeordnet wurde.
Die Maßnahmen der ÖGK fügen sich in eine längere Entwicklung ein. Über Jahre hinweg ist die medizinische Versorgung in Österreich stärker von Eigenleistungen und privaten Zahlungen geprägt worden. Die aktuellen Kürzungen verstärken diesen Trend und verschieben die Grenze dessen, was als Kassenleistung gilt, weiter nach unten.
Für die Versicherten bedeutet das: Wer mehr als die medizinische Basisversorgung will, muss zunehmend selbst zahlen. Das betrifft nicht nur einzelne Behandlungen, sondern auch die Art, wie der Zugang zu Leistungen organisiert wird. Mit den neuen Regeln baut die ÖGK ihre Absicherung zurück und verengt den Umfang jener Leistungen, die ohne zusätzliche Kosten verfügbar sind.













