Die FSK hat die Altersfreigabe für den Horrorfilm „Lee Cronin’s The Mummy“ nachträglich von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit sind auch das zuvor verhängte Feiertagsverbot und die ursprüngliche FSK-18-Einstufung aufgehoben.
Der Film von Regisseur Lee Cronin war zunächst in Deutschland ohne Jugendfreigabe eingestuft worden. Das hatte zur Folge, dass er an Feiertagen nicht gezeigt werden durfte. Nach Angaben aus dem Umfeld der Veröffentlichung hatte Verleih Warner Bros. gegen diese Bewertung protestiert.
„Lee Cronin’s The Mummy“ gilt als harter Horrorfilm. Im Zentrum der Wahrnehmung steht dabei weniger Gewalt als vielmehr der hohe Ekelfaktor. Cronin hatte bereits mit „Evil Dead Rise“ einen Horrorfilm vorgelegt, der in eine ähnliche Richtung weist.
Die Produktion soll 22 Millionen US-Dollar gekostet haben. Mit der Herabstufung auf FSK 16 kann der Film nun unter weniger strengen Bedingungen in den Kinos laufen als zunächst vorgesehen.














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