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Bank haftet teilweise für Schaden durch Online-Betrug

Redaktionelle Szene zum Thema „Bank haftet teilweise für Schaden durch Online-Betrug“

Ein Kontoinhaber aus Oberösterreich ist einem Online-Betrug aufgesessen und hat den Tätern Zugang zu zwei seiner Konten gewährt. Der Schaden belief sich auf rund 200.000 Euro. Vor Gericht bekam der Geschädigte nun teilweise Recht: Die Bank muss für einen Teil des Schadens aufkommen.

Der Mann war am 4. Jänner 2023 telefonisch kontaktiert worden. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bank aus und behauptete, verdächtige Zahlungen stoppen zu müssen. Kurz zuvor war der Kontoinhaber nach Angaben aus dem Fall bereits von seiner Bank vor einer solchen Masche gewarnt worden. Dennoch ließ er den Betrüger auf sein Privatkonto und auf das Vereinskonto zugreifen, für das er zugriffsberechtigt war.

In dem rund 1,5 Stunden dauernden Gespräch auf Hochdeutsch erklärte der Anrufer, er arbeite beim technischen Support der Bank und habe verdächtige Überweisungen entdeckt. Er verlangte einen Sicherheitsscan des Vereinskontos. Während des Telefonats autorisierte der Oberösterreicher insgesamt 41 Abbuchungen über das Zwei-Faktoren-System per Freigabe-App.

Von dem Gesamtschaden entfielen 17.000 Euro auf das Privatkonto des Betroffenen. Der Mann machte vor Gericht nicht nur den Betrug geltend, sondern verwies auch auf eine Teilschuld der Bank. Nach seiner Ansicht hätte das Überwachungssystem anschlagen müssen. Das Gericht folgte dieser Argumentation teilweise.

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