Ein Klick auf den Facebook-Daumennach oben unter einem Kommentar beschäftigt den Obersten Gerichtshof und könnte einer Pensionistin aus der Steiermark am Ende einen fünfstelligen Euro-Betrag kosten. Der Fall zeigt, wie weit ein einzelnes „Like“ im Streit um angebliche Rufschädigung juristisch tragen kann.
Ausgangspunkt ist ein Posting eines Ehepaars auf Facebook. Unter dem Beitrag erschien ein Kommentar, in dem es sinngemäß hieß, man solle die beiden Personen ignorieren, weil man mit Lügen nichts anfangen könne und ihr Bedürfnis, im Mittelpunkt zu stehen, nicht unterstütze. Unter diesem Kommentar sammelten sich mehrere Dutzend Likes.
Auch die Pensionistin aus der Steiermark setzte den digitalen Daumen nach oben. Genau dieser Klick steht nun im Zentrum eines Verfahrens, das bis zum Obersten Gerichtshof gelangt ist. Für die Frau könnte die Angelegenheit teuer werden: Im Raum steht am Ende ein fünfstelliger Euro-Betrag.
Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil es nicht um einen eigenen Kommentar der Pensionistin geht, sondern um die Bewertung eines Like-Symbols unter einem fremden Beitrag. Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die für die digitale Öffentlichkeit weit über den Einzelfall hinaus relevant ist: Welche rechtlichen Folgen kann schon eine kurze Reaktion in sozialen Netzwerken haben?
Der Streit fällt in eine Zeit, in der der Kampf gegen Hass im Netz zunehmend vor Gerichten ausgetragen wird. Gerade auf Plattformen wie Facebook kann schon eine scheinbar beiläufige Interaktion Teil eines juristischen Verfahrens werden. Im konkreten Fall landet damit ein alltäglicher Klick aus der Social-Media-Nutzung vor der höchsten Gerichtsinstanz.
Die Frau wird in dem Verfahren von Anwalt Claus Schützenhöfer vertreten. Für die betroffene Pensionistin geht es damit nicht nur um die Frage, ob ihr Like als problematisch gewertet wird, sondern auch um die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits, der mit einem einzelnen Symbol begonnen hat.













