Beim Erben geht es längst nicht mehr nur um Haus, Sparbuch und Bargeld. Immer häufiger zählen auch Kryptowerte zum Nachlass. Für Erben kann das zur Herausforderung werden, weil digitale Vermögenswerte nach einem Todesfall zunächst gefunden und gesichert werden müssen.
„Die Fallzahlen steigen rasant“, sagt Dr. Bernhard Haslhofer vom Forschungsinstitut Complexity Science Hub in Wien. Er ist außerdem allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnik. Digitale Kryptoverlassenschaften werden damit nach seiner Einschätzung zunehmend zur Normalität.
Wer einen Angehörigen oder Bekannten verliert, muss sich deshalb auch mit der Frage befassen, ob und wo Kryptowerte vorhanden sind. Gerade das Auffinden eines möglicherweise versteckten Kryptovermögens kann schwierig sein. Anders als bei klassischen Konten oder Immobilien ist ein solcher Besitz nicht immer sofort erkennbar.
Die zentrale Frage lautet auch, ob Erben darauf Anspruch haben. Nach Angaben aus dem Beitrag gehört digitales Vermögen grundsätzlich zur Hinterlassenschaft nach dem Tod. Damit rückt die Sicherung der Zugänge in den Vordergrund, damit die Werte nicht verloren gehen.
Für Angehörige bedeutet das: Kryptowerte sollten nach einem Todesfall rasch geprüft und gesichert werden. Je länger das dauert, desto größer kann das Risiko sein, dass der Zugriff auf die digitalen Werte erschwert wird oder sie für die Erben nicht mehr verfügbar sind.
Der Umgang mit Kryptowerten im Erbfall ist damit zu einem festen Thema der digitalen Nachlassplanung geworden. Was früher vor allem Banken, Grundbücher und Schließfächer betraf, umfasst heute auch digitale Wallets und andere Krypto-Bestände.













