Die Grazer Gerichtspräsidentin Caroline List will bei ihrer Befragung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Pilnacek unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Über ihren Anwalt wandte sie sich an den Vorsitz des U-Ausschusses und beantragte, dass ihre Befragung nicht öffentlich stattfindet.
List ist Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz und die Witwe des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek. Nach Angaben aus dem Anwaltsschreiben will sie als Privatperson und nicht als politische Funktionsträgerin befragt werden. Sollte der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gewährt werden, soll zu Beginn der Befragung klargestellt werden, dass Fragen zu ihrer privaten Situation unzulässig sind.
Der Antrag wird mit „besonders schutzwürdigen Interessen“ der Mandantin begründet. In dem Schreiben verweist ihr Anwalt auch auf den Wunsch, nicht zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Spekulationen über die Ehe und das Privatleben Pilnaceks zu werden.
Außerdem beantragt List, vor ihrer für kommenden Donnerstag, 7. Mai, angesetzten Befragung keine Medienanfragen im Rahmen des U-Ausschusses beantworten zu müssen. Als weitere Alternative fordert ihr Anwalt, Georg Eisenberger, dass der Vorsitz zu Beginn der Befragung die Grenzen der zulässigen Fragen festlegt. Dazu zählen laut Antrag Fragen zur Ehe der Mandantin, zum Zustand dieser Ehe sowie zu weiteren Details der Beziehung zu ihrem verstorbenen Mann.














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