Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält sich für das gegen Thomas Schmid eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess nicht für zuständig. Die Sache ist nun an die Generalprokuratur weitergeleitet worden, die die Zuständigkeit endgültig klären soll.
Ausgelöst worden war das Verfahren nach einer Anzeige von Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Die Staatsanwaltschaft Linz hatte die Ermittlungen eingeleitet und anschließend an die WKStA abgetreten. Diese kam nun nach Abschluss der Prüfung zum Ergebnis, dass ihre Zuständigkeit nicht gegeben ist, wie Behördensprecherin Caroline Czedik-Eysenberg mitteilte.
Verfahren im Umfeld des Postenschacher-Prozesses
Schmid, früher Generalsekretär im Finanzministerium, steht im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger. Im Zentrum steht dabei der Vorwurf der falschen Zeugenaussage. Über die weitere Zuständigkeit muss nun die Generalprokuratur entscheiden.














Leave a Reply