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Unterhaltsfonds für Alleinerziehende geht in die Begutachtung

Redaktionelle Szene zum Thema „Unterhaltsfonds für Alleinerziehende geht in die Begutachtung“

Ein neuer Unterstützungsfonds für Alleinerziehende in Österreich geht in die Begutachtung. Vorgesehen sind monatlich 240 Euro pro Kind, wenn kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird. Für Gewaltbetroffene ist zusätzlich eine Einmalzahlung als „Starthilfe“ geplant.

Der Fonds soll ab 2026 greifen und mit 25 Millionen Euro pro Jahr dotiert werden. Er richtet sich an Alleinerziehende, die Kindesunterhalt nicht erhalten, weil der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig oder nicht erreichbar ist.

Die Leistungen müssen jährlich neu beantragt werden. Zudem sind Mitwirkungs- und Meldepflichten vorgesehen. Der Fonds wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt.

Mit der geplanten Regelung will die Bundesregierung nach den vorliegenden Angaben Frauen- und Kinderarmut entgegenwirken. Die Unterhaltsgarantie soll dabei besonders jene entlasten, die auf ausbleibende Zahlungen angewiesen sind und bisher keinen ausreichenden Ersatz erhalten haben.

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